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Es ist ganz einfach

Als Mitinhaber einer Aktiengesellschaft, wie z.B. der Deutschen Telekom AG, ist man zur Teilnahme an der jeweiligen Hauptversammlung berechtigt. Mehr noch, man kann Gegenanträge einreichen und hat sogar Rederecht. Und dies bereits mit dem Besitz einer einzeigen Aktie. Somit können wir unser Anliegen den anderen Aktionären sowie einer breiten Öffentlichkeit näher bringen, da die Hauptversammlungen der großen Aktiengesellschaften im öffentlichen Interesse stehen. Fernsehen und Presse ist immer vor Ort und berichtet darüber.

Dies ist eine ideale Gelegenheit, die Öffentlichkeit über die Gefahren des Mobilfunks zu informieren und an der Durchsetzung eines gesundheitsverträglichen Mobilfunks mitzuwirken. Diese Gelegenheit wollen wir uns nicht entgehen lassen.Auch Sie sind zur Mitarbeit aufgerufen. Tragen Sie sich deshalb in unseren Aktionsverteiler ein. Sie erhalten dann alle Informationen über unsere Arbeit und können Ihre Ideen und Vorstellungen mit einbringen. Eine eMail genügt.

 

 

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